Ein Symbol für den rassistischen Umgang des NS-Regimes mit allem „Fremdvölkischen“
war vor allem der verbotene „Umgang mit deutschen Frauen“. Dieses Verbot wurde dem im Libanon geborenen Soulayman K. zum Verhängnis. Er wurde dafür 1944 zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt und
kam zur Verbüßung der Haft in ein Zuchthaus nach Brandenburg.