Für arabische Zwangsarbeiter auf der Flucht, ist die Fälschung von Lebensmittelkarten die letzte und dringend benötigte
Einkommensquelle. Dies wird dem Marokkaner Abdallah ben Ahmed zum Verhängnis. Wegen so genannter „Hehlerei“ wird er vom Sondergericht V beim Landgericht Berlin im August 1943 zu zwei Jahren Haft verurteilt und ins Zuchthaus Brandenburg eingewiesen, wo er am 28.März 1944 an Tuberkulose stirbt.